Die 100. Versammlung: Von der Vergangenheit in die Zukunft
Veröffentlicht am05 Oktober 2025
«Wir sind Kirche», so lauteten die einleitenden Worte von Präsident Bernhard Altermatt anlässlich der 100. Versammlung der katholischen Körperschaft (kkK) des Kantons Freiburg, die am 4. Oktober 2025 stattfand. Die beiden Vertreterinnen des Bischofs, Isabella Senghor und Aurelia Dénervaud-Pellizzari, stellten den Delegierten die pastorale Vision vor, die der Bischof in den kommenden Jahren in den beiden Freiburger Bistumsregionen umsetzen möchte. Das Jubiläum bot Gelegenheit, einen Blick auf die jüngste Vergangenheit zu werfen, um sich für die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu rüsten.
Der Präsident der Versammlung, Bernhard Altermatt, zeichnete zu Beginn dieser 100. Sitzung die Meilensteine nach, die die kkK zu ihrer heutigen Stellung geführt haben (siehe Festrede im Anhang der Medienmitteilung). «Die Versammlung der kkK ist das parlamentarische Organ der freiburgischen römisch-katholischen Kirche. Sie verkörpert die beratende und entscheidende Instanz der Pfeiler unserer kantonalen Kirche, die dem kirchlichen Verfassungsrecht unterliegt. Sie ist Ausdruck des geltenden Rechts, das aus der Geschichte der engen Beziehungen zwischen Staat und Kirche in unserem Land hervorgegangen ist.» Der Historiker Bernhard Altermatt erinnerte an die besondere Struktur der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz, deren erste kirchliche Pfeiler von den Bischöfen geleitet wird, nämlich die Diözesen, die seit Jahrhunderten bestehen und ihre Legitimität aus dem kanonischen Recht beziehen. Zusammen mit den Pfarreien und Seelsorgeeinheiten bildet die kkK die zweite demokratisch konstituierte und öffentlich anerkannte Pfeiler.
Die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit und Koordination
In Freiburg erhält der zweite Pfeiler seine Finanzmittel aus der Kirchensteuer, was laut dem Präsidenten der Versammlung besondere Anstrengungen in Bezug auf Transparenz und gute Regierungsführung unter Berücksichtigung der Grundsätze des öffentlichen Rechts erfordert. Das Nebeneinanderbestehen und die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Pfeiler haben einen starken Einfluss auf die Verwaltung kirchlicher Angelegenheiten. «Dies erfordert nachhaltige Bemühungen um Verständnis, Zusammenarbeit und Kooperation sowie das ständige Streben nach Einvernehmen zum Wohle der katholischen Kirche in Freiburg, der Schweiz und weltweit.» Nachdem er die Ursprünge der Gründung der kkK in den 1990er Jahren nachgezeichnet hatte, schloss Bernhard Altermatt mit einem Wunsch für die Zukunft. «Mögen die Ideale des Teilens und des Dialogs, der Brüderlichkeit und der Freundschaft, die die Gründung der kkK geleitet haben, die aktuelle und zukünftige Arbeit der Versammlung begleiten, ebenso wie das Handeln und Engagement des Exekutivrats sowie der Leitung unserer beiden Bistumsregionen und des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg.»
Bernhard Altermatt, Präsident der Versammlung der kantonalen Körperschaft
Eine neue globale Pastoralstrategie entsteht
Die beiden Vertreterinnen des Bischofs, Isabella Senghor für den deutschsprachigen Teil und Aurelia Dénervaud-Pellizzari für den französischsprachigen Teil, stellten der Versammlung anschliessend die pastorale Vision von Bischof Charles Morerod vor. Seit mehreren Jahren stellt der Bischof fest, dass die Evangelisierung nicht mehr hauptsächlich in den Pfarreien stattfindet. So geben viele Katechumenen, die um die Taufe und Firmung bitten, nicht ihre Pfarrei als Ort der (Wieder-)Entdeckung des Glaubens an. Eine ähnliche Feststellung gilt für Priesterberufungen, die im Wesentlichen ausserhalb des traditionellen pfarrlichen Rahmens entstehen. Die Gemeindepastoral, wie man sie kannte, sie funktioniere nicht mehr, so die Vertreterinnen des Bischofs. Auch angesichts dieses möglicherweise düster erscheinenden Bildes möchte der Bischof die pastoralen Zentren stärken.
Bischof Morerod möchte daher den Schwerpunkt stärker auf die Seelsorge in den Institutionen legen (z. B. in den Krankenhäusern, Pflegeheimen etc.) und auf der Ebene der Seelsorgeeinheiten, Dekanate, kantonalen und diözesanen Strukturen stärker vernetzen. «Bei mehreren Fortbildungen mit dem Titel «Osons le changement» (Wagen wir den Wandel) wurde allen Seelsorgenden klar gemacht, dass wir unsere Arbeitsweise ändern müssen.» Die beiden Vertreterinnen des Bischofs stellten den Delegierten die Entwürfe einer neuen Vision vor. «Derzeit wird nur ein Drittel der Steuern für die Seelsorge verwendet. Dabei macht sie 100 % unserer Mission aus», stellten sie fest. Die Seelsorgeausgaben wegen sinkender Einnahmen zu begrenzen, sei der falsche Weg. Die Vertreterinnen der beiden Bistumsregionen plädierten dafür, die Seelsorgeausgaben sowohl für die übergreifende Seelsorge als auch für die territoriale Seelsorge schrittweise zu erhöhen und im Gegenzug die rein pfarrlichen Ausgaben zu senken.
Die beiden Vertreterinnen des Bischofs, Aurelia Dénervaud-Pellizzari (links) für den französischsprachigen Teil und Isabella Senghor (rechts) für den deutschsprachigen Teil, stellten die Vision von Mgr. Charles Morerod vor.
Der Exekutivrat ist bereit, sich der Herausforderung zu stellen
«Der Exekutivrat begrüsst die klare Botschaft von Bischof Charles Morerod», erklärte dessen Präsident Bruno Boschung. Er betonte, dass sich die aktuellen Strukturen und Arbeitsmethoden sowohl auf pastoraler als auch auf administrativer Ebene mit der Zeit weiterentwickeln und zukunftsorientiert sein müssen. Der Exekutivrat der kkK hat bereits vier Strategien festgelegt, die er in Absprache mit dem Bistum und den Bistumsregionen umsetzt: Erstens sollen starke Zentren identifiziert und ausgebaut werden, zweitens sollen Pfarreizusammenschlüsse gefördert werden, drittens sollen die finanziellen Mittel für die übergreifende Seelsorge aufgestockt werden und schliesslich soll die Nutzung der Ressourcen optimiert werden. Dies erfordert Anstrengungen auf allen Ebenen und muss von allen kirchlichen Akteuren mitgetragen werden. «Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Kommunikation, eine klare, transparente, regelmässige und offene Kommunikation», schloss Bruno Boschung.
Revision der Statuten und Reglemente
Die Delegierten haben in zweiter Lesung die Revision der Begrenzung der von den Pfarreien geleisteten Beiträge endgültig verabschiedet. Diese Reform erfordert eine Änderung der Kirchengesetzgebung, die wiederum durch ein neues Reglement umgesetzt werden muss. «Diese Verordnung ist notwendig, da die Umsetzung der Beitragsbremse eine Reihe praktischer Fragen aufwirft, die geklärt werden sollten, damit das System funktioniert», betont der Vizepräsident der Versammlung, Matthieu Canevascini. Nach der endgültigen Verabschiedung der Statutenrevision nahmen die Delegierten die erste Lesung der neuen Verordnung über die Beitragsbremse vor, die für die Finanzierung der institutionellen und überpfarreilichen Aufgaben der kkK gilt. Sie institutionalisiert die Ausarbeitung eines Finanzplans, wie er in allen öffentlich finanzierten Körperschaften üblich ist. Es handelt sich um ein Prognoseinstrument, das zu Beginn der Legislaturperiode erstellt wird und die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben für die kommenden Jahre enthält.
Die Delegierten stimmten ebenfalls einer Teilrevision der Verordnung über das kirchliche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu. Die Änderung war notwendig, um einen wirksamen Schutz der Rechte der Pfarreimitglieder zu gewährleisten und die Kohärenz unseres Rechtssystems sicherzustellen.
Darüber hinaus wurde Valentin Rudaz, Vertreter der Seelsorgenden, vom Präsidenten vereidigt und in die Versammlung aufgenommen.
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