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Nationaler Trauertag

Botschaft der Schweizer Bischofskonferenz an die Pfarreien der Schweiz. Am Freitag, 9. Januar, erfolgt um 14.00 Uhr der Stundenschlag, anschliessend ein fünfminütiges Glockengeläut als Zeichen des gemeinsamen Innehaltens in der ganzen Schweiz.


Der Bundesrat hat in Zusammenarbeit mit den drei anerkannten christlichen Kirchen in der Schweiz den 9. Januar 2026 zum nationalen Trauertag erklärt. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zusammen mit dem Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) und der Christkatholischen Kirche der Schweiz (CKK) ruft zu einem nationalen Glockengeläut auf.
Am Freitag, 9. Januar, erfolgt um 14.00 Uhr der Stundenschlag, anschliessend ein fünfminütiges Glockengeläut als Zeichen des gemeinsamen Innehaltens in der ganzen Schweiz.
Da es sich um einen nationalen Trauertag handelt, laden wir ein, das volle Geläut erklingen zu lassen.

Die Pfarreien sind eingeladen, ihre Kirchen während des Tages offen zu halten und Raum für Gebet, Stille und Trauer zu ermöglichen. Als mögliche liturgische Anregung verweisen wir auf das Gebet der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Waadt.
Sicher wäre es auch ein schönes Zeichen, wenn eine seelsorgende Person in der Kirche bereit ist für ein Gesprächsangebot.

Am Freitag, 9. Januar, findet um 18.15 Uhr in der Kathedrale St. Nikolaus in Freiburg eine Diözesanmesse statt, die allen offensteht.

Wir danken herzlich, dass alle Pfarreien in der Schweiz diesen nationalen Trauertag mittragen.

Freiburg, den 5. Januar 2026