Religiöse Bildung ist in den verschiedenen Kantonen der Schweiz unterschiedlich organisiert.

In Deutschfreiburg hat der kirchlich verantwortete konfessionelle Religionsunterricht mit einer Lektion pro Woche seinen festen Platz in der Stundentafel der öffentlichen Schule.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich zusammen mit den Religionslehrpersonen unter anderem mit folgenden Fragen auseinander:

  • Woher kommen wir und wohin gehen wir?
  • Wer bin ich und was ist für mich wichtig?
  • Wie kann ein gutes Leben gelingen?
  • Wer ist Gott, der mit uns unterwegs ist?
  • Wie gelingt das Zusammenleben in der Vielfalt der Religionen?

Unsere Religionslehrpersonen unterrichten nach dem kompetenzorientierten Deutschschweizer Lehrplan LeRUKa.

Im Kindergarten

Der Religionsunterricht wird in Zusammenarbeit mit der reformierten Kirche ökumenisch durch unsere Katechetinnen und Katecheten erteilt und findet fünf Mal jährlich à zwei Stunden statt. Der ökumenische Unterricht steht allen Kindern offen, unabhängig ihrer konfessionellen oder religiösen Zugehörigkeit.

 

 

In der Primarschule

Der Religionsunterricht in der Primarschule findet bei einer Lektion wöchentlich konfessionell statt. Er wird durch Religionslehrpersonen erteilt, die eine fundierte theologische und pädagogische Ausbildung haben und durch die entsprechenden Pfarreien angestellt sind.

Unterrichtsbesuche, Weiterbildungsangebote und persönliche Beratungen stellen eine hohe Qualität des Unterrichts sicher.

In der Orientierungsschule

Wie in der Primarschule erscheint der konfessionelle Religionsunterricht auch an der Orientierungsschule mit einer Lektion wöchentlich in der Stundentafel.

In der Orientierungsschule werden die Religionslehrpersonen vom Staat angestellt. Die inhaltliche Verantwortung des Unterrichts liegt bei den Kirchen.

Heilpädagogischer Unterricht

Auch Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben das Recht auf religiöse Bildung.

In unterschiedlichen Kontexten begleiten Katechetinnen und Katecheten mit einer Ausbildung für heilpädagogischen Religionsunterricht Kinder mit Behinderungen auf ihrem religiösen Weg.

Die Verantwortung für den heilpädagogischen Religionsunterricht liegt bei der Fachstelle für Behindertenseelsorge.