Unter welchen Bedingungen dürfen die Daten einer Person erhoben und verwendet werden?

Die aktive Teilnahme einer Person am Leben der Pfarrei erfordert häufig die Bearbeitung personenbezogener Daten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, Fotos usw.). Vor der Erhebung der Daten müssen die folgenden Grundsätze beachtet werden: Das Prinzip der Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur zu festgelegten und für die betroffene Person erkennbaren Zwecken erhoben werden und dürfen nur gemäss […]

Die aktive Teilnahme einer Person am Leben der Pfarrei erfordert häufig die Bearbeitung personenbezogener Daten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, Fotos usw.). Vor der Erhebung der Daten müssen die folgenden Grundsätze beachtet werden:

Das Prinzip der Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur zu festgelegten und für die betroffene Person erkennbaren Zwecken erhoben werden und dürfen nur gemäss diesen Zwecken weiterverarbeitet werden.

Das Prinzip der Transparenz: Die Pfarreiangehörigen müssen darüber informiert werden, wenn ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben werden, und es muss angegeben werden, an wen und zu welchem Zweck dies geschieht.

Das Prinzip der Verhältnismässigkeit: Es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, die zur Erreichung des Ziels der Pfarrei unbedingt erforderlich sind.

Das Prinzip der Legalität: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen sein.