Was ist der Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Daten?

Der Begriff „öffentliche Daten“ existiert im DSchG nicht. Grundsätzlich gilt: Auch wenn eine Person ihre privaten Daten im Internet zugänglich gemacht hat, gibt dies nicht das Recht, diese zu verbreiten, da sie diese Daten zurückziehen könnte oder die Daten ohne ihre direkte Zustimmung veröffentlicht worden sein könnten.

Der Begriff „öffentliche Daten“ existiert im DSchG nicht. Grundsätzlich gilt: Auch wenn eine Person ihre privaten Daten im Internet zugänglich gemacht hat, gibt dies nicht das Recht, diese zu verbreiten, da sie diese Daten zurückziehen könnte oder die Daten ohne ihre direkte Zustimmung veröffentlicht worden sein könnten.