Welche Verantwortung trägt die Pfarrei hinsichtlich der Daten ihrer Mitarbeitenden?

Gemäss Artikel 328 des Obligationenrechts (OR) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen und zu achten. Die Pfarrei muss daher alle notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff, unrechtmässiger Verarbeitung, Verlust, Änderung oder Offenlegung zu schützen. Der Arbeitgeber […]

Gemäss Artikel 328 des Obligationenrechts (OR) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen und zu achten. Die Pfarrei muss daher alle notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff, unrechtmässiger Verarbeitung, Verlust, Änderung oder Offenlegung zu schützen. Der Arbeitgeber darf Daten über seine Mitarbeitenden nur bearbeiten, wenn sie für das Arbeitsverhältnis relevant oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind (Art. 328b OR).