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Eine Informationsveranstaltung mit Blick auf die Zukunft

Vertreten durch seinen Finanzverantwortlichen Marc Joye stellte der Exekutivrat am vergangenen Samstag, dem 3. Oktober 2026, der Versammlung der Katholischen Kirchlichen Körperschaft (kkK) seine Überlegungen und Arbeiten zur finanziellen Zukunft der kkK vor. Diese Leitlinien stehen in engem Zusammenhang mit der Strategie 2026–2030 für die Seelsorge, die von Bischof Charles Morerod für die Bistumsregionen auf den Weg gebracht worden sind.

Isabella Senghor und Aurelia Dénervaud-Pellizzari, die beiden Beauftragten des Bischofs, stellten der Versammlung die strategischen Leitlinien für die Jahre 2026–2030 vor. Sie bieten Orientierung bei der Umsetzung der Vision des Bischofs. Im Zentrum stehen drei Prioritäten. Die erste ist die Evangelisierung. Ziel ist es die pastoralen Angebote so zu erneuern, dass sie die Menschen dort, wo sie sich befinden, besser erreichen und ansprechen. Die zweite Priorität liegt auf den lebendigen Gemeinschaften. Die Gemeinschaften sind aufgefordert, genauer hinschauen, wo sich Glaube heute entfaltet, und Orte, Initiativen und Formen des kirchlichen Lebens zu unterstützen, an denen Menschen ihren Glauben lebendig gestalten und miteinander teilen. Die dritte Priorität ist die Prävention. Eine nachhaltige Präventionskultur soll zu einem festen Bestandteil des kirchlichen Lebens werden. Dazu gehören der Verhaltenskodex, die Weiterentwicklung der Präventionsinstrumente und ein Begleitprogramm für Seelsorgende.

Die Seelsorge in Pflegeheimen als Beispiel

Die beiden Beauftragten des Bischofs führten die Seelsorge in Pflegeheimen als Beispiel an und wiesen darauf hin, dass derzeit nur ein Drittel der Pflegeheime im Kanton über einen Seelsorgedienst verfügt. Es besteht eine ungleiche Verteilung im Kanton, die es auszugleichen gelte. Isabella Senghor und Aurelia Dénervaud-Pellizzari betonen, dass das Ziel nicht darin bestehe, bestehende Initiativen zu ersetzen, sondern diese besser zu koordinieren und zu unterstützen. „Wir möchten eine seelsorgerische Präsenz dort aufbauen, wo sie heute noch fehlt. Wir wollen eine Begleitung in allen Pflegeheimen des Kantons gewährleisten.“ Daher wurde dies zu einer kantonalen Priorität erklärt.

Die beiden Vertreterinnen des Bischofs: Aurelia Dénervaud-Pellizzari und Isabella Senghor

Ein Haushalt 2027, der den neuen Leitlinien folgt

Marc Joye, Mitglied des Exekutivrats und Finanzverantwortlicher, stellte die Grundzüge des Haushalts 2027 vor. „Wir hören oft, dass die Pfarreien arm sind und von der kkK finanziell ausgeblutet werden“, erklärte Marc Joye. Nach Auswertung der Steuerdaten mehrerer Jahre lässt sich jedoch feststellen, dass die Steuereinnahmen der Pfarreien insgesamt zufriedenstellend sind, wobei jedoch grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Pfarreien bestehen. „Es ist wichtig, die Aufgaben der kkK besser zu kommunizieren. Wenn man über die Ausgaben für die überpfarreiliche Seelsorge spricht, muss man einen Überblick über die Aufgaben der kkK und die der Seelsorgeeinheiten (SE) im Blick haben. Die Grundaufgaben, von denen alle profitieren sollten – zum Beispiel die Seelsorge in Pflegeheimen –, sollten grundsätzlich von der kkK finanziert werden, da diese Finanzierungsweise solidarischer ist. Eine Kürzung des kkK-Budgets verringert nicht die Belastungen, sondern verlagert lediglich dieselben Kosten auf die SE. Es sei denn natürlich, man würde Aufgaben streichen.“

Ein neuer Finanzausgleich im Visier

Trotz einer insgesamt weiterhin zufriedenstellenden Bilanz stellt Marc Joye fest, dass sich viele Pfarreien allzu oft in einer angespannten finanziellen Lage befinden. Von den 105 Pfarreien des Kantons profitieren 91 vom Finanzausgleichssystem, während 14 Pfarreien Beitragszahler sind. Der wesentliche Faktor, der die Ungleichheit zwischen den Pfarreien erklärt, sind die Einnahmen aus der Kirchensteuer für juristische Personen. Diese sind innerhalb des Kantons sehr ungleich verteilt. Mit anderen Worten: Die „reicheren“ Pfarreien verdanken ihren Wohlstand im Wesentlichen dieser Kirchensteuer.

Marc Joye, Finanzbeauftragter im Exekutivrat

Welcher Ausgleichssatz ist daher anzuwenden? Das zu lösende Dilemma lautet wie folgt: Wie hoch soll der Satz festgelegt werden, damit eine echte Entlastung der ärmsten Pfarreien erzielt wird, er aber gleichzeitig so moderat bleibt, dass er für die beitragspflichtigen Pfarreien tragbar und akzeptabel bleibt? In diesem Zusammenhang plädiert der Exekutivrat für eine leichte Anhebung des Ausgleichssatzes als Zeichen der Solidarität zwischen den Pfarreien, die gestaffelt über zwei oder drei Jahre erfolgen soll, um mittelfristige Prognosen und Planungen zu ermöglichen. Marc Joye erinnerte daran, dass der Finanzausgleich der kkK keine zusätzlichen Mittel einbringe, sondern dass dieses Geld zur Finanzierung von Leistungen auf Ebene der Seelsorgeeinheiten und Pfarreien diene.

Um mit einer humorvollen Anmerkung abzuschliessen, verglich Marc Joye seinen Vortrag mit einem Marathon – ganz im Stil der Teilnehmer des Laufs Murten–Freiburg, der am Tag nach der Versammlung stattfand.

Verabschiedung der neuen Gehaltsskala

Nach lebhaften Diskussionen verabschiedeten die Mitglieder der Versammlung eine neue Gehaltsskala für die Mitarbeitenden der kkK. Im Rahmen der Revision des Reglements zur Ausführung der Vereinbarung über die Seelsorgestellen und der Funktionsklassen der Laienseelsorgerinnen und -seelsorger des Kantons Freiburg vom 17. April 2009 hat der Exekutivrat die Gehaltsskala aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinheitlicht, unabhängig davon, ob sie in der Seelsorge oder in der Verwaltung tätig sind.

Derzeit gibt es zwei Gehaltsstufen: eine für die Seelsorgenden und eine weitere für das Verwaltungspersonal, die sich an der Gehaltsskala des Kantons Freiburg orientiert. Während das Ziel einer einheitlichen Gehaltsskala einstimmig befürwortet wurde, drehten sich die Diskussionen in der Versammlung um die Frage, ob diese progressiv (mit zunehmend höheren Erhöhungen), linear (mit einer konstanten Erhöhung) oder sogar degressiv (mit geringeren Erhöhungen im Laufe der Dienstjahre) gestaltet werden sollte. Bei der Abstimmung sprachen sich die Delegierten mit knapper Mehrheit für den Entwurf aus, der das derzeitige (progressive) System beibehält und mit der Reform einer einheitlichen Gehaltsskala verbindet.

 

Die Delegierten der CEC-Versammlung, die im Hörsaal „Édouard Gremaud“ der Hochschule für Technik und Architektur in Freiburg zusammengekommen waren.