Darf die Pfarrei die Liste oder die Namen der kürzlich getauften Kinder, der frisch verheirateten Paare oder der verstorbenen Pfarreimitglieder im Pfarrblatt, auf der Website oder in den sozialen Netzwerken veröffentlichen?

Ja, vorausgesetzt, die Veröffentlichung ist notwendig und die freie und informierte Einwilligung der betroffenen Person oder ihres gesetzlichen Vertreters wurde eingeholt.

Ja, vorausgesetzt, die Veröffentlichung ist notwendig und die freie und informierte Einwilligung der betroffenen Person oder ihres gesetzlichen Vertreters wurde eingeholt.