Finanzplanung über fünf Jahre als unabdingbares Instrument der Gouvernance
Veröffentlicht am17 Juni 2024
Die Versammlung der Katholischen kirchliche Körperschaft (kkK) hat den Exekutivrat beauftragt, das aktuell gültige System der Ausgabenbremse zu überarbeiten. Sie tat dies aufgrund der erwiesenen Mängel und Grenzen des Systems sowie immer wieder geäusserter Kritik. Damit fällte die Versammlung an der ersten regulären Sitzung, die vom neuen Präsidenten Bernhard Altermatt präsidiert wurde, einen richtungsweisenden Entscheid für eine transparentere, flexiblere und bessere Finanz-Gouvernance. Diese wird in den kommenden Jahren dringend notwendig sein.
Die Delegierten reagierten mit ihrem Entscheid vom 15. Juni 2024 auf eine Motion, die sich um die Finanzen der katholischen Kirche Freiburg sorgte. Die Versammlung und die Organe der kkK nehmen sich damit eines wiederkehrenden, schwierigen Themas an, dessen aktuelle Lösung niemanden mehr befriedigt. Das heutige System der Ausgabenbremse ist sehr rigide und verunmöglicht es, die Kennzahlen der Finanzen in die Zukunft zu projizieren oder innerhalb nützlicher Fristen notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Eine Spezialkommission zum Finanzreglement RFin2 (präsidiert von Matthieu Canevascini), der Exekutivrat (mit seinem Finanzverantwortlichen Marc Joye) und die Geschäftsprüfungskommission (Präs. Jean-Pierre Jaquet) haben sich an die Arbeit gesetzt und unisono einen ersten Bericht der RFin2-Kommission gutgeheissen: «Bei der Ausgabenbremse handelt sich um eine Summe, die von den Pfarreien an die Katholische kirchliche Körperschaft (kkK) zugewiesen wird, oder anders ausgedrückt um die Aufteilung, was von den Pfarreien und was von der kkK selber bezahlt wird. In jedem Fall handelt es sich dabei um Geld, das dazu dient, die Seelsorge zu finanzieren», wie Herren Canevascini (auf dem Bild rechts) den Delegierten mit Verweis auf die Schwierigkeiten des aktuellen Systems darlegte.
Ein unbefriedigender Mechanismus
Bis jetzt wurde die Ausgabenbremse ausschliesslich auf der Grundlage der Steuereinnahmen berechnet, die jährlich variieren. Das führt regelmässig zu Problemen, weil die Ausgaben der kkK langfristig festgesetzt sind und ebenfalls variieren können. Die hauptsächliche Schwierigkeit betrifft die Entlöhnung des Personals, die 80% des Budgets ausmacht. Faktisch wird die Limite so aufgrund von Zahlen vorhergehender Jahre berechnet, und nicht auf der Grundlage von Projektionen in die Zukunft. Auch die aktuellen Jahresabschlüsse der Pfarreien können bei der Festsetzung nicht hinzugezogen werden.
Momentan gibt es nur einen einzigen Moment, um die Höhe der Ausgabenbremse zu fixieren: bei der Abstimmung über das Budget des kommenden Jahres. Anpassungen sind immer höchst kontrovers oder gar unmöglich, weil der Hauptanteil des Budgets die Löhne des Personals betrifft und eine Veränderung somit fast notwendigerweise zu Entlassungen führt. Gemäss dem Finanzverantwortlichen des Exekutivrats M. Joye (auf dem Bild rechts) «wünscht sich der Exekutivrat einen Paradigmenwechsel, um die künftigen finanziellen Herausforderungen meistern zu können».
Eine fünfjährige, rollende Finanzplanung
Nach Prüfung mehrerer Optionen, schlagen die Organe der kkK den Delegierten vor, zu einer Finanzplanung im Fünfjahresrhythmus überzugehen. Vier variable Parameter sollen dazu dienen, jeweils über die kommenden fünf Jahre ein insgesamt ausgeglichenes Budget mit erhöhter Planungssicherheit und grösserer Flexibilität zu erreichen. M. Canevascini erläutert: «Mit dieser Reform kann die Ausgabenbremse über längere Sicht hinaus geplant und umgesetzt werden. Sie wird künftig mit in die Zukunft projizierten Zahlen erfolgen. Dadurch lassen sich die Beiträge der Pfarreien stabilisieren, und es entsteht grössere Flexibilität. So können wir vermeiden, dass jedes Jahr über Massnahmen diskutiert werden muss, die die kkK und ihre Arbeit beeinträchtigen».
Sowohl die RFin2-Kommission als auch die Geschäftsprüfungskommission und der Exekutivrat sind sich einig, dass die Umsetzung des neuen Mechanismus der Ausgabenkontrolle eine Anpassung des Statuts erfordern wird. Darum wird gleich einmal ein Testlauf durchgeführt: Der Exekutivrat wurde von der Versammlung beauftragt, die genauen Modalitäten der Reform festzulegen und gleichzeitig die neuen Mechanismen so rasch wie möglich anzuwenden. Ein entsprechender, von der RFin2-Kommission vorbereiteter Auftrag wurde von der Versammlung überwiesen und befindet sich – nicht zuletzt zur Freude der besorgten Motionäre – in den Händen des Exekutivrats.
Rechnung 2023
Die Versammlung der Katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK) genehmigte ebenfalls die Rechnung 2023. Diese schliesst mit einem Überschuss von CHF 63’351.74 ab, bei Ausgaben von insgesamt knapp über CHF 13 Mio. Die gesamte Summe der überschüssigen Mittel wurden den Eigenmitteln der kkK hinzugefügt. Ein letztes Mal genehmigten die Delegierten die Rechnung 2023 der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorgenden, die künftig in die Abschlüsse der kkK integriert sein wird. Ein weiteres Tätigkeitsfeld widerspiegelt eine neue Dynamik: So beabsichtigt die kkK, alle ihre Reglemente zu überarbeiten, um sie unserer aktuellen Gesellschaft anzupassen, wie David Neuhaus vortrug.
Vereidigungen:
Während der Versammlung wurden zwei neue Vertreter vereidigt. Es handelt sich um Frau Lan-Anh Vu, die Benoît Sansonnens ersetzt, sowie um Herrn Thomas Jungo, der auf Bernadette Wohlhauser folgt.
Für weitere Angaben, kontaktieren Sie bitte: Bernhard Altermatt, Präsident der Versammlung der kkK 076 303 23 23 (direkt) auch via WhatsApp |
Fotos: Véronique Benz
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