Aktuelles | Pressemitteilungen

Urs Brosi wird zur Wahl als Generalsekretär der RKZ vorgeschlagen

rkz, Medienmitteilung

Bild © rkz

Der 56-jährige Theologe und Kirchenrechtler Urs Brosi soll ab 1. Dezember 2022 neuer Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz werden. Das RKZ-Präsidium schlägt ihn der Plenarversammlung vom 25./26. März 2022 zur Wahl vor. Urs Brosi wird Nachfolger von Daniel Kosch, der seit 2001 Generalsekretär der RKZ ist und altershalber zurücktritt.

Das Präsidium der RKZ hat beschlossen, der Plenarversammlung der Römisch-Katholischen Zentralkonfe-renz der Schweiz vom 25./26. März 2022 die Wahl von Urs Brosi, dipl. theol., lic. iur. can. zum Generalsekre-tär der RKZ zu beantragen. Stimmt das Plenum der RKZ der Wahl zu, nimmt Urs Brosi seine Arbeit bei der RKZ am 1. November 2022 auf und tritt sein Amt als Nachfolger von Daniel Kosch am 1. Dezember 2022 an.

Urs Brosi (*1965) hat das Gymnasium in Basel absolviert, studierte Philosophie, Theologie und Kirchenrecht in München, Luzern, Rom, Basel und Münster i.W. Beruflich war er in der Pfarreiseelsorge, als wissenschaft-licher Assistent an der Universität und als Bildungsverantwortlicher im Bistum Basel tätig. Seit 2008 ist er Ge-neralsekretär und Geschäftsführer der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Hinzu kommen ne-benberufliche Tätigkeiten als Dozent für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, Diözesanrichter und Gutachter sowie Leitungsfunktionen im Bereich der Armeeseelsorge.

Den RKZ-Delegierten und den paritätischen Gremien SBK-RKZ ist Urs Brosi als Präsident der Fachgruppe 2 (Aufgabenfeld Sprachregionale Medienzentren), Mitglied der Planungs- und Finanzkommission SBK-RKZ und Mitglied der Kommission der RKZ für Staatskirchenrecht und Religionsrecht bestes bekannt.

Das Präsidium der RKZ ist überzeugt, mit Urs Brosi einen hervorragend qualifizierten Kandidaten mit breiter Berufserfahrung zur Wahl vorzuschlagen.

Als Generalsekretär wird Urs Brosi neben seinen Aufgaben im Dienste der RKZ als Dachverband der kanto-nalkirchlichen Organisationen in der Schweiz auch die Geschäftsführung für gemeinsame Gremien von SBK und RKZ übernehmen, die sich unter anderem mit der Mitfinanzierung pastoraler Aufgaben der katholischen Kirche auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene befassen. Für diese Kooperation von SBK und RKZ bestehen seit 2015 eine Zusammenarbeitsvereinbarung und weitere vertragliche Regelungen.

Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ)