In unserem Kanton gibt es eine Kommission für sakrale Kunst der katholischen Kirche im Kanton Freiburg, die von der Beauftragten des Bischofs, Frau Céline Ruffieux, präsidiert wird und sich aus Mitgliedern mit unterschiedlichem Hintergrund zusammensetzt.

Diese Kommission unterstützt und berät bei Projekten zur Neugestaltung, zum Erwerb oder zur Schaffung neuer Kunstwerke oder zum Beispiel auch bei Projekten für neues liturgisches Mobiliar. Die Kommission arbeitet mit dem Bistum und den zuständigen staatlichen Stellen zusammen.

Wir alle tragen Sorge, dass die Liturgie in einem Rahmen stattfindet, der sowohl schön, würdig als auch funktional ist. Die Kommission möchte Sie bei diesen pastoralen Überlegungen unterstützen, indem sie die einzuhaltenden Normen sowie die pastoralen und pfarreieigenen Bedürfnisse der Kultstätte berücksichtigt. Diese Überlegungen sollen auch dazu dienen, die Bedeutung der betreffenden Objekte oder Orte zu aktualisieren, wenn sich beispielsweise die Gestaltung einer Kirche, der Kirchenfenster oder eines Altars ändert.

Vorgehensweise

Wenn Sie Änderungen an liturgischem Mobiliar oder in Kultstätten planen, muss die Kommission für sakrale Kunst der katholischen Kirche im Kanton Freiburg eingeschaltet werden. Ohne ihre Zustimmung zum Projekt können die Arbeiten nicht beginnen. Es wird daher dringend empfohlen, die Kommission in Ihre Gespräche einzubeziehen, sobald Ihre Absichten konkretere Formen annehmen.

  • Alle Anträge der Pfarreien werden schriftlich bei der Bistumsregion Deutschfreiburg eingereicht.
  • Bei wichtigen Projekten wird der Antrag, der bei der Bistumsregion eingeht und geprüft wird, schriftlich der Kommission für sakrale Kunst vorgelegt. Diese wird schriftlich eine erste Stellungnahme abgeben, die ggf. weitere Untersuchungen ermöglicht.
    Sobald wir im Besitz von Plänen, Skizzen und Modellen sind, die es uns ermöglichen, das gesamte Projekt zu beurteilen, wird der Kommission ein zweiter Antrag vorgelegt. Die Kommission wird eine zweite schriftliche Stellungnahme abgeben, die die Vergabe der Arbeiten ermöglicht.
  • Bei kleinen Änderungen, die keine grösseren Veränderungen mit sich bringen, sollte eine Ortsbesichtigung im Beisein der Verantwortlichen der Pfarrei oder des Projekts ausreichen. Die Kommission für sakrale Kunst wird von Fall zu Fall über das weitere Vorgehen urteilen.
Stilllegung und kirchliche Nachnutzung von Kirchen

Die internationale Konferenz „Doesn’t God Dwell Here Anymore?“ („Wohnt Gott nicht mehr hier?“) fand an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom vom 29. bis 30. November im Jahr 2018 statt.
Der Päpstliche Rat für die Kultur (Pontificium Consilium De Cultura) und die Delegierten der Bischofskonferenz Europas, Kanadas, der Vereinigten Staaten und Australiens haben Leitlinien für die Pfarreien verabschiedet.

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat eine Arbeitsübersetzung der Leitlinien aus dem Englischen veröffentlicht.

Guidelines for Decommissioning and Ecclesial Management of a Former Church.

The Pontifical Council for Culture and the delegates of the episcopal conferences of Europe, Canada, the United States and Australia present on the occasion of the conference „Doesn’t God Dwell Here Anymore? Decommissioning Places of Worship and Integrated Management of Ecclesiastical Cultural Heritage,“ held in Rome at the Pontifical Gregorian University 29-30 November 2018, approved these Guidelines for ecclesial communities. They were enhanced by the reflections offered during the conference.

The full text of the Guidelines is available in pdf at this link: English  –  Italian  –  French