Darf die Pfarrei das Foto ihrer Mitarbeitenden oder Freiwilligen (mit Namen, Vornamen und Funktion) auf ihrer Website veröffentlichen?

Die Veröffentlichung von Fotos der Mitarbeitenden im Intranet oder Internet erfordert die Zustimmung der betroffenen Personen. Dies gilt auch für Fotos, die bei Pfarreiveranstaltungen wie einem gemeinsamen Essen, einem Aperitif oder anderen festlichen Anlässen aufgenommen wurden. Es wird empfohlen, im Voraus zu prüfen, ob diese Veröffentlichung für die Erfüllung der Aufgaben der Pfarrei notwendig ist. […]

Die Veröffentlichung von Fotos der Mitarbeitenden im Intranet oder Internet erfordert die Zustimmung der betroffenen Personen. Dies gilt auch für Fotos, die bei Pfarreiveranstaltungen wie einem gemeinsamen Essen, einem Aperitif oder anderen festlichen Anlässen aufgenommen wurden. Es wird empfohlen, im Voraus zu prüfen, ob diese Veröffentlichung für die Erfüllung der Aufgaben der Pfarrei notwendig ist. Dies gilt ebenso für Veröffentlichungen in Printmedien (z. B. L’Essentiel, Pfarrblatt, etc.).