Worauf sollte man bei einer Übertragung im Streaming achten, oder wenn man sich entscheidet, Fotos und/oder Videos von einer Messe zu machen?

In diesem Fall handelt es sich um das Sammeln und Verarbeiten von Daten durch Aufzeichnung und Übertragung. Um die Datenverarbeitung gesetzeskonform zu gestalten, ist es wichtig, die betroffenen Personen (Gläubige, Priester, Besucher usw.) vor der Aufzeichnung und Übertragung der Messe an die Öffentlichkeit zu informieren und deren ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Es obliegt der Pfarrei oder […]

In diesem Fall handelt es sich um das Sammeln und Verarbeiten von Daten durch Aufzeichnung und Übertragung. Um die Datenverarbeitung gesetzeskonform zu gestalten, ist es wichtig, die betroffenen Personen (Gläubige, Priester, Besucher usw.) vor der Aufzeichnung und Übertragung der Messe an die Öffentlichkeit zu informieren und deren ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Es obliegt der Pfarrei oder den für die Kommunikation zuständigen Personen, im Einzelfall zu entscheiden, welche Art der Information erforderlich ist und in welcher Form das ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen vorliegen sollte. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass eine einfache Ankündigung zu Beginn der Messe, dass diese aufgezeichnet und öffentlich übertragen wird, aus Sicht des Datenschutzes als unzureichend erscheint, ebenso wie die Ankündigung, dass diejenigen, die in der Messe verbleiben, automatisch ihr Einverständnis zur Aufzeichnung geben. Darüber hinaus wäre es beispielsweise möglich, durch Piktogramme und erklärende Texte am Eingang der Kirche darauf hinzuweisen, dass die Messe gefilmt wird, gegebenenfalls eine Information an die Gläubigen während der vorhergehenden Messe oder eine Mitteilung auf der Website der Pfarrei oder in einem Bulletin.