Personalrat der Bistumsregion Deutschfreiburg

Personen

Aebischer Brigitta (Mitglied)
Hendry Lukas (Mitglied)
Huber Manuela (Sekretärin)
Pohl-Henzen Marianne (Leitung)
Vonlanthen Hubert (Mitglied)

Zielsetzung

Der Personalrat ist ein beratendes Organ der Bistumsregionalleitung die Hauptamtlichen betreffend in strategischen Personalfragen (angestellte Priester, Diakone, Laienseelsorger/innen, Mitarbeiter/innen).

Handlungsfeld

Der Personalrat hat als Aufgabe proaktiv und visionär Personalfragen anzugehen, mit langfristiger und ganzheitlicher Perspektive. Dazu gehören die Personalplanung, die Gewinnung und Einführung von Personal sowie die Personalbeurteilung, -entwicklung, -erhaltung und Personalfreisetzung.

Zusammensetzung

Der Personalrat besteht aus:

  • der/dem bischöflichen Delegierten
  • einem Vertreter der Priester – gewählt von der Priesterversammlung
  • zwei Vertreter/innen der Laienseelsorgeden (wobei möglichst alle Perspektiven berücksichtigt werden sollten, z.B. Stadt-Land, Fachstellenmitarbeitende Pfarreimitarbeitende) – gewählt von der Vereinigung der Laienseelsorgenden (VeLaD)
Leitung

Die Leitung obliegt der/dem bischöflichen Delegierten.

Amtsdauer

Fünf Jahre, eine zweite Amtsdauer ist durch Wiederwahl möglich.

Anzahl Sitzungen und Sitzungsrhythmus

Der Personalrat trifft sich zweimal pro Jahr, zusätzliche Treffen finden nach Bedarf oder in eigenem Ermessen (die VeLaD und die Priesterversammlung können Anträge stellen) statt.

Aufgaben

Personalplanung

  • Hauptaufgabe: Die Zielvorgaben sind pastoraler Art. Aufgrund dieser pastoralen Erfordernisse wird bestimmt, welches Personal wann, wie und wo mit welchen Charismen gebraucht wird.
  • Bedarfsklärung für die langfristige Planung des Personaleinsatzes (Priester, Diakone, Laienseelsorgende): Die Gesamtpersonalplanung erfolgt entsprechend pastoralen Erfordernissen/Bedürfnissen, hervorgehend aus dem Bischofsrat, der Bistumsregionalleitung und aufgrund der Pastoralplanung in den Seelsorgeeinheiten.

Personalgewinnung und -einführung

  • Falls nötig Richtlinien für Personalwechsel und Stellenwechsel (s. «Richtlinien für die Ernennungen» [der Priester] vom 11. Juni 2015 und «Die Entwicklung der Mandate der ständigen Diakone sowie der Laienseelsorgerinnen und Laienseelsorger» vom 1. März 2016) erstellen sowie Ausschreibeverfahren und Informationspolitik bei Neubesetzung und bei Stellenwechsel regeln.
  • Erstellen von Richtlinien für die Anstellung (Verträge). Die Anstellung wird über die Bistumsregionalleitung geregelt.
  • Beratung bei Anstellung, auf Anfrage der/des bischöflichen Delegierten.
  • Rahmenbedingungen für Praktika regeln (Praktikant/ innenstellen und Praxisstellen): finanziell, Begleitung etc.
  • Anstellung von Priestern, Ordensleuten und Laienseelsorgenden aus anderen Diözesen und Ländern in Anwendung der Dokumente «Prêtres venus d’ailleurs» der Diözese LGF.

Personalbeurteilung, -entwicklung und -erhaltung

  • Der Personalrat erarbeitet/adaptiert das Formular für die Durchführung von Mitarbeiter/innengesprächen (im Einvernehmen mit der Bistumsregionalleitung und den Pfarrmoderatoren).
  • Förderung der Kompetenzen der Mitarbeitenden, evtl. auch der Pfarrmoderatoren.
  • Richtlinien für Stellenbeschreibung, Pflichtenhefte, Arbeitszeiterfassung, Zeitmanagement erarbeiten.
  • Richtlinien für die Aus- und Weiterbildung des Personals erarbeiten und festlegen (s. auch Dokument «Sabbatzeit zur Weiterbildung und geistlichen Einkehr» vom 6. November 2014, und «Sabbatzeit für die Weiterbildung der Laienseelsorgerinnen und –seelsorger der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg» vom 10. Mai 2007).
  • Supervision und Personalbegleitung ermöglichen.
  • Reflexion und Weiterentwicklung der Berufsprofile, der verschiedenen Dienste, sowohl in Deutschfreiburg als auch im Bistum und in der Weltkirche.
  • Berufseinführung und Berufsbegleitung festlegen und einfordern (allenfalls mit Lohnauswirkung).
  • Rahmenbedingungen für die Nachwuchsförderung erarbeiten.
  • Blick auf Verfügbarkeit für das ganze Bistum nicht ausser Acht lassen.

Unterstützung in Konfliktfällen

  • Anlaufstelle für Konfliktfallbewältigung.
  • Aufzeigen möglicher Lösungen, Vorgehen und Instanzen.
  • Weitervermittlung
Informationsfluss
  • Protokoll an die Mitglieder des Personalrates
  • Evtl. Information im Mitteilungsblatt (Konsens im Rat nötig)