Bistumsregionalrat der Bistumsregion Deutschfreiburg

Kontakt

Bistumsregionalrat
Bd de Pérolles 38
1700 Freiburg
http://www.kath-fr.ch

Personen

Bischof Ruedi (Mitglied)
Etlin Melchior (Mitglied)
Huber Manuela (Sekretärin)
Kolly Ernest (Mitglied)
Pohl-Henzen Marianne (Mitglied)
Sturny Paul (Mitglied)

Zielsetzung

Der Bistumsregionalrat ist das zentrale Beratungsgremium der/des bischöflichen Delegierten und berät diese/n in allen die Bistumsregion betreffenden Fragen.
Die Mitglieder bringen die Meinung der Gremien ein. Die Berücksichtigung möglichst aller Aspekte soll zu optimalen Lösungen und Entscheiden der/des bischöflichen Delegierten resp. des Bischofs beitragen.
Der Rat formuliert Vorschläge. Abstimmungen sind möglich, das Resultat ist aber für die/den bischöfliche/n Delegierte/n resp. den Bischof nicht bindend, wobei Abweichungen zu begründen sind.

Handlungsfeld

Der Bistumsregionalrat behandelt und berät alle die Bistumsregion betreffenden Themen, die von der/dem bischöflichen Delegierten eingegeben werden. Die Mitglieder stehen in Kontakt mit ihren Gremien und bringen deren Themen in den Bistumsregionalrat ein.

Zusammensetzung

Der Bistumsregionalrat setzt sich zusammen aus

  • der/dem bischöflichen Delegierten
  • der/dem stv. bischöflichen Delegierten
  • der/dem gewählten Vertreter/in oder im Verhinderungsfall deren/dessen Stellvertretung des Pastoralrates
  • dem gewählten Vertreter oder im Verhinderungsfall dessen Stellvertretung der Priesterversammlung
  • der/dem gewählten Vertreter/in oder im Verhinderungsfall deren/dessen Stellvertretung der Laienseelsorger/ innen (VeLaD)
  • der/dem gewählten Vertreter/in oder im Verhinderungsfall deren/dessen Stellvertretung der Vereinigung der Pfarreien Deutschfreiburgs (als Beisitzer/in mit beratender Stimme)

Die Vertreter/innen im Bistumsregionalrat werden von den entsprechenden Gremien gewählt.
Nach Bedarf kann der Bistumsregionalrat zwecks Behandlung spezieller Themen Spezialist/innen aus Fachgremien zur Beratung beiziehen.

Leitung

Bischöfliche/r Delegierte/r

Amtsdauer

Die Amtsdauer beträgt für die Vertreter/innen fünf Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Anzahl Sitzungen und Sitzungsrhythmus

Der Bistumsregionalrat trifft sich in der Regel sechs mal pro Jahr. Die Sitzungen werden mit den Sitzungen der anderen Gremien koordiniert. Nach Bedarf kann der Bistumsregionalrat zwecks Behandlung spezieller Themen Arbeitsgruppen bilden.

Aufgaben

Allgemein können die Aufgaben des Bistumsregionalrates unter dem Dreischritt sehen – urteilen – handeln angegangen werden.
Sehen der Situation: Der Bistumsregionalrat nimmt die Situation, in der wir als Kirche stehen, wahr. Er beobachtet die Entwicklungen auf gesellschaftlicher und kirchlicher Ebene. Er informiert die Gremien und die Seelsorgenden sowie die Verantwortlichen in den Pfarreien (Pfarreirat, Pastoralgruppe) und regt sie zur Auseinandersetzung mit den absehbaren Entwicklungen an.
Urteilen: Er nimmt Stellung zur Situation, indem er die Entwicklungen aus der Sicht des Evangeliums beurteilt. Dafür kann und soll er auch Fachleute beiziehen, die ihm bei der Beurteilung helfen.
Handeln: Er plant entsprechende Schritte, damit in der Bistumsregion ein reges kirchliches Leben gewährleistet bleibt, das sich:

  • der Diakonie,
  • der Verkündigung,
  • der Feier des Gottesdienstes,
  • der Gemeinschaft untereinander
    verpflichtet weiss.

Er fördert eine zeitgemässe Pastoral, welche die Fragen und Probleme der Zeit in die Arbeit einbezieht und Antworten auf diese zu geben versucht.
Die Durchführung der Entscheide wird durch den Bistumsregionalrat überprüft. Er hat in dem Sinn die Funktion des Controlling (= sehen, wie es um die Umsetzung steht; wahrnehmen, wo Schwierigkeiten auftreten; überlegen, wie damit umgegangen werden kann etc.).

Informationsfluss

Die Vertreter/innen im Bistumsregionalrat informieren ihre Gremien regelmässig über die im Bistumsregionalrat behandelten Themen. Der/dem bischöflichen Delegierten obliegt die Information des Bischofs resp. des Bischofsrates, der Pfarrmoderatoren und damit der Seelsorgeeinheiten sowie der Öffentlichkeit. Insbesondere im Mitteilungsblatt wird über die Tätigkeit des Bistumsregionalrates informiert. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertraulichkeit; die interne und externe Kommunikation bedingen deren Festlegung im Bistumsregionalrat (was wird wann, wem und wo kommuniziert).