Priesterversammlung der Bistumsregion Deutschfreiburg

Zielsetzung
  • Austausch, Begegnung und brüderliches Zusammensein unter Priestern
  • Theologische Diskussion zu aktuellen und allgemeinen Themen
  • Besprechen von Anliegen und Sorgen
Handlungsfeld

Die Priesterversammlung ist die Plattform der in der Bistumsregion Deutschfreiburg tätigen Priester. Auf kantonaler Ebene und Bistumsebene arbeitet sie mit den sie betreffenden Gremien zusammen.

  • Sie ist ein beratendes Gremium des Bischofs (wahrgenommen durch Delegierte im Cpy), sowie der/des bischöflichen Delegierten.
  • Sie widmet sich den besonderen Fragen der Priester und ihrer Spiritualität.
  • Sie dient der Förderung der  Communio unter den Priestern.
Zusammensetzung
  • Die Priesterversammlung setzt sich aus allen Priestern, die in der Bistumsregion Deutschfreiburg ein priesterliches Mandat ausüben, zusammen.
  • Alle anderen Priester, die in der Bistumsregion Deutschfreiburg leben, können eingeladen werden.
Leitung

Die Leitung der Priesterversammlung obliegt dem Priester, der in den diözesanen Priesterrat (Cpy) delegiert ist.

Amtsdauer

Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre (analog Cpy).

Anzahl Sitzungen und Sitzungsrhythmus

Die Priesterversammlung findet drei Mal pro Jahr statt. Die Versammlungen finden in der Regel vor den Sitzungen des Bistumsregionalrates statt. Nach Bedarf kann die Versammlung zwecks Behandlung spezieller Themen Arbeitsgruppen bilden.

Aufgaben
  • Sie nimmt Stellung zu Anfragen und Geschäften aus den anderen Gremien der Bistumsregion.
  • Sie bespricht Themen und Anliegen des diözesanen Priesterrates.
  • Sie formuliert Anliegen für den diözesanen Priesterrat.
  • Sie behandelt Fragen der Beziehungen der Priester zum Bischof und untereinander und nimmt die Anliegen der Priester beim Bischof wahr.
  • Sie wählt Delegierte, Vertretung und Stellvertretung für verschiedene Gremien.
Informationsfluss
  • Das Protokoll der Priesterversammlung wird allen Priestern, sowie dem Bischof und der/dem bischöflichen Delegierten zugestellt.
  • Evtl. Information im Mitteilungsblatt (Konsensus der Versammlung nötig)