Kantonale Körperschaft | Pressemitteilungen

Synodaler Prozess in der Ortskirche: „Wichtig ist, dass man aufeinander hört!“

„Die Kirche soll im Dienste des Evangliums stehen.“Dies hat die Beauftragte des Bischofs für den französischsprachigen Kantonsteil an der Plenarversammlung der Katholischen Kirchlichen Körperschaft (KKK) zum laufenden synodalen Prozess hervorgehoben. Deren Delegierte haben am Samstag das Budget 2022 einstimmig genehmigt.

Die Beauftragte des Bischofs für den französischsprachigen Kantonsteil, Céline Ruffieux, und die bischöfliche Delegierte für die Bistumsregion Deutschfreiburg, Marianne Pohl-Henzen, haben an der KKK-Versammlung über die Zielsetzungen und das Vorgehen im synodalen Prozess berichtet, der gegenwärtig wie anderswo auch in der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg (LGF) angelaufen ist. „Wichtig ist, dass man aufeinander hört“, so die bischöfliche Delegierte für Deutschfreiburg. Dabei seien neben dem vorgeschlagenen Programm und den angebotenen Anlässen private Initiativen und Gesprächsrunden auf allen Stufen erwünscht. Wie aus den Ausführungen hervorging, beinhaltet dieser synodale Prozess, dessen Ergebnisse auch Grundlage für die nächste Bischofssynode im Jahr 2023 bilden werden, die folgenden Etappen: Konsultation des Volk Gottes, Gebet, Reflexion und das Teilen der Erkenntnisse.  

Aufwendige Gestaltung der Budgets

Der Voranschlag der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg für das Jahr 2022 weist einen Gesamtaufwand von CHF 12’167’743.00. Dabei werden, z. B. durch Beiträge der Öffentlichkeit an Spital- und Pflegeheimseessorge oder Verkauf von Dokumentationen, Erträge in der Höhe von CHF 3’941’891.20 erwirtschaftet. Der verbleibende Budgetbedarf für die Finanzierung der überpfarreilichen Aufgaben beläuft sich demnach auf CHF 7’260’851.80. Er wird durch die Beiträge der Pfarreien gedeckt. Zudem treten die Pfarreien wie in den Vorjahren auch im Jahr 2022 90% des Ertrags aus der vom Kanton erhobenen Quellensteuer an die kantonale Körperschaft ab, was mit CHF 900’000.- voranschlagt ist. Die KKK-Delegierten haben allen Anträgen des Exekutivrates und der Geschäftsprüfungskommission zugestimmt.

An der ebenfalls am Samstag durchgeführten Delegiertenversammlung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger des Kantons Freiburg (KBP) wurde auch deren Voranschlag 2022 einstimmig genehmigt. Die Aufwände belaufen sich auf CHF 14’289’191.20 und die Erträge auf CHF 14’296’642.31. Somit ist mit einem Ertragsüberschuss von CHF 4’451.11 zu rechnen, wie Yvonne Stempfel, Mitglied des Exekutivrates, berichten konnte. Gemäss Vereinbarung wird den Laienseelsorgenden für 2022 eine Gehaltsstufe mehr zugesprochen. Für die KBP ergibt dies einen Zusatzaufwand von rund CHF 70.000.- und für die Kasse der KKK von rund CHF 84’200.-

Laufende Projekte

Patrick Mayor, Präsident des Exekutivrates, informierte die Versammlung über den aktuellen Stand des Archivprojektes. Dabei wird eng mit dem kantonalen Amt für Kulturgüter, dem Staatsarchiv Freiburg und dem Bistum LGF zusammengearbeitet. Konkret ist es ein Projekt über das Kulturerbe der Pfarreien des Kantons Freiburg. Es geht um die Sakralgegenstände, das Mobiliar und die Archive. Ein Kostenvoranschlag für die kommenden fünf Jahre liegt vor.

Seit gut einem Jahr ist eine Arbeitsgruppe an der Ausarbeitung eines Finanzreglementes (RFin) für die kirchlichen Körperschaften. Dabei ist auch ein Zusammenschluss der beiden Kassen (Kasse Körperschaft und KBP) vorgesehen. Wie der Präsident der Spezialkommission und Vize-Präsident der Plenarversammlung, Matthieu Canevascini, der Versammlung am Samstag berichtete, liegt nach zehn Kommissionssitzungen ein erster Entwurf vor. Gemäss der vorläufigen Planung kann er im Herbst 2022 der Plenarversammlung vorgelegt werden, damit das Reglement dann auf Beginn der nächsten Amtsperiode in Kraft treten kann.

Zum Schluss der Versammlung richtete der Präsident noch ein paar persönliche Worte zu seiner Einschätzung der Situation unserer Kirche an die Anwesenden und betonte insbesondere:

Er hoffe, dass heuer die Weihnachtsfeiern ohne grosse Einschränkungen stattfinden dürfen und dass sich alle kirchlich Engagierten vermehrt noch durch ihre Glaubwürdigkeit auszeichnen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Präsidenten des Exekutivrates: Patrick Mayor oder an den Präsidenten der Versammlung: Walter Buchs