Die Registerplattform CathPers

Jede Pfarrei muss drei Register führen: das Mitgliederregister, das Stimmregister und das Steuerpflichtigenregister (Art. 6 Statut). Das Pastoralregister ist auf das Mitgliederregister aufgepfropft und enthält zusätzlich die pastoralen Angaben (Sakramente usw.). Die kantonale Körperschaft stellt die Informatik-Plattform CathPers zur Verfügung, auf der die Pfarreien ihre Register verwalten können.

Die vier Register

Das Mitgliederregister wird mit Hilfe der Angaben der Einwohnerkontrolle erstellt. Die Plattform Fri-Pers des Staates Freiburg sammelt die Angaben von allen Gemeinden des Kantons. Alle vierzehn Tage überträgt sie die Daten der katholischen Einwohner an CathPers. Die Pfarrei kann von den Gläubigen gemeldete Telefonnummern, E-Mail-Adressen usw. hinzufügen.

Das Stimmregister wird jeweils auf einen Urnengang oder eine Pfarreiversammlung hin erstellt. Es enthält alle Mitglieder, welche 16 Jahre und älter sind.

Das Steuerpflichtigenregister enthält alle Steuerkapitel der Steuerpflichtigen einer Pfarrei. Das Steuergeheimnis muss strikt eingehalten werden. Dieses Register wurde auf CathPers noch nicht erstellt.

Das Pastoralregister enthält fast alle Angaben der Mitglieder, zu denen die pastoralen Angaben in Bezug auf die Sakramente hinzugefügt werden. Die Pfarrei und die Seelsorgeeinheit können Personen hinzufügen, die ausserhalb der Pfarrei wohnhaft oder nicht katholisch sind, aber die einen Bezug zur Pfarrei haben.

Quelle der Daten auf CathPers und Zugriff aus den Pfarreien
Verantwortlichkeiten und Rollen

Der Pfarreirat ist zuständig für die Pfarreiregister, d.h. für das Mitgliederregister, das Stimmregister und das Steuerpflichtigenregister. Ein Mitglied des Pfarreirates hat die Register in seinem Ressort, man nennt ihn den Verantwortlichen für die Register.

Der Pfarreirat ernennt ausserhalb des Pfarreirats einen Registervorsteher der Pfarrei. Er leitet die vom Pfarreirat und vom Pfarrmoderator erteilten Berechtigungen an den kantonalen Beauftragten weiter für die Erstellung der Benutzerkonten. Zweimal im Jahr überprüft er die aktiven Benutzer, die Quittungen für die Erstellung von Listen und die für den Zugriff auf die Plattform verwendeten Computer. Der Pfarreirat kann die Pfarreisekretärin oder den Pfarreikassier oder jede andere Person ausserhalb des Pfarreirates ernennen. Mehrere Pfarreien können die gleiche Person ernennen.

Der Pfarrmoderator ist für das Pastoralregister verantwortlich. Er kann einen Beauftragten für das Pastoralregister in seinem Seelsorge-Team ernennen. Der Pfarrmoderator oder sein Beauftragter für das Pastoralregister erteilt die Berechtigung für den Zugriff auf das Pastoralregister.

Der Sekretariats-Benutzer bearbeitet das Mitgliederregister und verwaltet das Stimmregister.

Der Pastoralbenutzer arbeitet auf dem Pastoralregister. Der Pfarrmoderator kann den Zugriff auf Nur-Lesen (keine Änderungen, Pastoral-Nur lesen) einschränken.

Um Daten aus der Plattform zu exportieren, benötigt ein Pfarreibenutzer die Berechtigung zur Erstellung von Listen, die ihm vom Pfarreirat bzw. vom Pfarrmoderator erteilt wird. Jedes Mal, wenn eine Liste erstellt wird, wird eine Quittung über die Listenerstellung erzeugt, welche der Empfänger der Liste unterzeichnen muss. Er verpflichtet sich, die Liste zu vernichten, nachdem sie gemäss dem besonderen Zweck verwendet worden ist.

Wenn eine Person das Zugriffsrecht auf das Mitgliederregister und das Pastoralregister erhalten hat, wird ein Pastoral-Benutzer angelegt. Bei Bedarf kann die Pfarreisekretärin ein Vorsteher-Konto und dazu ein Sekretariats-Benutzer-Konto oder ein Pastoral-Benutzer-Konto erhalten.

Eine Person kann den Zugriff für mehrere Pfarreien erhalten. Dies wird häufig bei den Sekretärinnen einer Seelsorgeeinheit der Fall sein.

Verantwortlichkeiten für die Register und Benutzer auf Pfarreiebene

Anleitung

Das Formular R1 wird im Pfarreirat behandelt und vom Präsidenten und der Pfarreisekretärin unterschrieben, auch die zukünftige Registervorsteherin unterschreibt.

Für das Formular R2 muss man unterscheiden:

– Für einen Sekretariatsbenutzer (Mitgliederregister ohne Pastoraldaten) unterschreibt der Pfarreirat in der linken Spalte.

– Für einen Pastoralbenutzer (Pastoralregister und Mitgliederregister) oder einen Benutzer Pastoral-Nur lesen (ohne Möglichkeit, Daten zu verändern) unterschreibt der Pfarrmoderator in der rechten Spalte.

Der zukünftige Benutzer unterschreibt den Teil der Vertraulichkeitserklärung.

Das Formular R3 dient zur Erteilung der Berechtigung, Listen zu erstellen, und zu deren Erneuerung jedes Jahr. Für einen Sekretariatsbenutzer unterschreibt der Pfarreirat in der linken Spalte; für einen Pastoralbenutzer unterschreibt der Pfarrmoderator in der rechten Spalte. Und die Benutzerin unterschreibt für die Vertraulichkeitsverpflichtung.

Die Formulare R1 und R2 werden später wieder benutzt für die Desaktivierung des Kontos, im unteren Teil.

Die Formulare R1, R2 und R3 müssen an den kantonalen Beauftragten geschickt werden, .

Rolle der kantonalen Körperschaft

Die kantonale Körperschaft unterhält die Registerplattform CathPers. Der vom Exekutivrat ernannte  kantonale Beauftragte für die Pfarreiregister validiert und leitet die vom Pfarreirat oder Pfarrmoderator erteilten Berechtigungen an KW-Software für die Erstellung der Benutzerkonten weiter.

Er stellt sicher, dass jede Pfarrei die Personendaten ihrer Mitglieder erhält. Dies geschieht auf der Basis des eidgenössischen Gebäudeidentifikators (EGID), ohne dass der kantonale Beauftragte selber Zugriff auf die Personendaten hat.

Die Register-Plattform CathPers arbeitet mit dem Programm „KiKartei“ der Firma KW-Software AG (kikartei.ch). Das Programm benötigt das Betriebssystem Windows und die Office-Programme Word und Excel.

Rahm Hans
Kantonaler Beauftragter für die Pfarreiregister
Kantonale Körperschaft
Bd de Pérolles 38
1700 Fribourg
T: +41 26 426 34 02