Neuwahlen bei den Pfarreirät/-innen und den Mitgliedern der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft

Alle fünf Jahre werden die Pfarreirät/-innen und die Mitglieder der Versammlung neu gewählt. Die nächste Wahl der Pfarreiräte findet im Frühling 2023 statt. Die neue Zusammensetzung der Versammlung geschieht in zwei Phasen: An den Pfarreiversammlungen im Frühling 2023 werden die Kandidat/-innen bekannt gegeben. Im Herbst wählen dann die Delegiertenversammlungen der Seelsorgeeinheiten beziehungsweise deren Administrationsräte die Pfarreivertreter aus diesen Kandidat/-innen.

Wahl zum Pfarreirat

Sind Sie interessiert, Mitglied eines Pfarreirates zu werden? Wenden Sie sich vor dem 30. Januar direkt an Ihr Pfarreisekretariat, um alle nötigen Informationen zu erhalten. Die offiziellen Dokumente zu diesen Wahlen finden Sie weiter unten (allgemeine Infos und Beschluss).

Die kantonale Körperschaft steht Ihnen bei Bedarf per E-Mail an oder telefonisch unter 026 426 34 00 zur Verfügung.

Formulare zur Wahl des Pfarreirates

Formulare der Kandidat für die Wahl der Pfarreivertreter